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Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle versucht den Skilift in Holzhau noch zu retten!


Außerordentliche Kündigung Pachtvertrag Skilift Holzhau zum Ende der Wintersaison 2021/22

Der Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle geben hiermit die außerordentliche Kündigung gegenüber dem Betreiber des Skilifts Holzhau Herrn Alexander Richter zum Ende der Wintersaison 2021/22 , konkret 31.03.2022, bekannt.

Als Rechtsfolge des mehrjährigen Zahlungsrückstandes bei verschiedenen Forderungen im Zusammenhang mit der Betreibung der Anlagen am Skihang Holzhau, wurde nach mehrmaliger, intensiver Abwägung durch den Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle der Bürgermeister mit der Durchführung der außerordentlichen Kündigung beauftragt.

Mit der Kündigung wird dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Zahlungsschuldnern entsprochen, denn auch die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle wird von den Aufsichtsbehörden geprüft, ob säumige Zahlungsziele der Durchsetzung zugeführt wurden.
Gleichzeitig rechtfertigen neben den v. g. finanziellen Gründen auch andere eingetretene Gegebenheiten eine Neureglung des bestehenden Pachtverhältnisses am Skilift Holzhau, um diesen auch in Zukunft für die Gemeinde zu erhalten.

Diese Gegebenheiten sind einerseits Eigenbedarf der Gemeinde an Teilen der durch den bestehenden Pachtvertrag eingeschlossenen Grundstücksflächen. Konkret geht es z.B. um den Parkplatz am Start- und Zielportal der „ Blockline“, der für die Nutzer ordnungsgemäß aufgeräumt, ausgeschildert und nicht zur Müllhalde verkommen soll und weiterhin angestrebte, mögliche Investitionen seitens der Gemeinde am Skilift im Zusammenhang mit der „Blockline“ zur Sanierung und ggf. Sommernutzung.
Zur Erreichung einer eventuellen Förderfähigkeit für Investitionsmaßnahmen am Skilift Holzhau, bspw. für eine neue Schleppliftanlage, ist das Erfordernis der Neuordnung an den Eigentumsverhältnissen der betroffenen Grundstücke Voraussetzung.
Somit wird durch die Kündigung eventuell eine neue Verhandlungssituation geschaffen. Selbstverständlich ist die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle an einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Betreiber interessiert und wird demzufolge bei Interesse einen überarbeiteten Pachtvertrag vorlegen.

Ob das Verhandlungsangebot der Gemeinde zielführend sein wird, obliegt der Gesprächsbereitschaft des Betreibers. Aus diesem Grund wurde die Wirksamkeit der Kündigung auch bewusst, zur Vermeidung unbilliger Härten, auf das Ende der Wintersaison 2021/22 gesetzt.

Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

 
Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle
An der Schanze 1
09623 Rechenberg-Bienenmühle
Telefon: +49 (0)37327 83309 0

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