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Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023 - Aufruf zur Bewerbung


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in unserer Gemeinde werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die am Amtsgericht Freiberg und Landgericht Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Kandidaten vor. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wählt der Schöffenwahlausschuss aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.


Interessenten können ihre Bewerbung an folgende Adresse richten:


- Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht

Die Bewerbung ist bis zum 31. Mai 2023 möglich.


Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle

An der Schanze 1

09623 Rechenberg-Bienenmühle


- Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht

Die Bewerbung ist bis zum 6. April 2023 möglich.

Das unterschriebene Formular kann in folgender Form eingereicht werden:

Abteilung Jugend und Familie

Referatsleiter Besondere Soziale Dienste

Andreas Köhler

Tel. 03731 799-6477

E-Mail andreas.koehlerlandkreis-mittelsachsen.de


Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw. stehen als Download bereit unter: www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/

 
Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle
An der Schanze 1
09623 Rechenberg-Bienenmühle
Telefon: +49 (0)37327 83309 0

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